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   OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18   

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https://dejure.org/2020,7407
OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18 (https://dejure.org/2020,7407)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22.01.2020 - 2 L 146/18 (https://dejure.org/2020,7407)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 2 L 146/18 (https://dejure.org/2020,7407)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Klagebefugnis einer Gebietskörperschaft gegen einen Widerspruchsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstbehörde; Finanzhoheit; Gebietskörperschaft; Klagebefugnis; Kostenbescheid; unmittelbare Ausführung; Widerspruchsbescheid; Klagebefugnis einer Gebietskörperschaft gegen einen Widerspruchsbescheid

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 22.01.2001 - 8 B 258.00

    Klagebefugnis, Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch, Finanzhoheit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Eine Gebietskörperschaft ist, sofern sie - wie hier - als Ausgangsbehörde im übertragenen Wirkungskreis tätig wird, grundsätzlich nicht befugt, einen den Ausgangsbescheid abändernden Widerspruchsbescheid anzufechten (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 - juris Rn. 4; Urteil vom 29. Mai 2002 - 8 C 15.01 - juris Rn. 16).

    Dem entsprechend besteht eine Klagebefugnis einer als Erstbehörde tätig gewordenen Gemeinde etwa dann, wenn der Widerspruchsbescheid (auch) unmittelbar in Rechte der Gemeinde eingreift oder wenn durch einen Bescheid nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG eine unmittelbare Verpflichtung der Gemeinde begründet wird, einem Dritten aus dem kommunalen Haushalt Aufwendungen zu erstatten; denn insoweit ist die zum Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG) gehörende Finanzhoheit betroffen (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001, a.a.O.; Urteil vom 29. Mai 2002, a.a.O.).

    Andererseits kann eine Gemeinde als Ausgangsbehörde nicht jeden Widerspruchsbescheid der Aufsichtsbehörde anfechten, der mittelbar Auswirkungen auf ihren Haushalt hat (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001, a.a.O.).

  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 9.87

    Rechtsträger - Erstbehörde - Widerspruchsbehörde - Abwehrrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Das ist im Verhältnis zwischen Erstbehörde und Widerspruchsbehörde grundsätzlich zu verneinen: (Erst-)Behörden üben mit dem Erlass von Verwaltungsakten eine hoheitliche Kompetenz aus; es würde offensichtlich der Kontroll- und Korrekturfunktion der insoweit funktionell übergeordneten Widerspruchsbehörde zuwiderlaufen, wenn die Ausgangsbehörde ihr missliebige Widerspruchsentscheidungen anfechten könnte (BVerwG, Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 - juris Rn. 12, m.w.N.).

    Ob sich die Erstbehörde etwa eine objektiv rechtswidrige Korrektur ihrer Gebührenbescheide durch die Widerspruchsbehörde gefallen lassen muss, ohne sich dagegen mit den zur Verteidigung von Rechten allgemein gewährten Rechtsbehelfen wenden zu können, hängt ausschlaggebend nicht vom verfahrensrechtlichen Verhältnis zwischen Erstbehörde und Widerspruchsbehörde ab, sondern davon, wie die materiell-rechtliche Position der Erstbehörde beschaffen ist; begründet das materielle Recht zu ihren Gunsten einen eingriffsgeschützten Anspruch, dann ändert es an der Wehrfähigkeit dieses Anspruchs nichts, dass mit seiner Wahrnehmung ein Tätigwerden als Erstbehörde zusammentrifft (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

    Gegen einen objektiv rechtswidrigen Eingriff durch die Widerspruchsbehörde kann sich der Beliehene dieses Anspruchs wehren; dazu bedarf er nicht der Unterstützung durch eine verfassungsrechtliche Absicherung des Anspruchs (zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 11. November 1988, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.05.2002 - 8 C 15.01

    Klagebefugnis; Kostenerstattung bei erfolgreichem Widerspruch; Finanzhoheit der

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Eine Gebietskörperschaft ist, sofern sie - wie hier - als Ausgangsbehörde im übertragenen Wirkungskreis tätig wird, grundsätzlich nicht befugt, einen den Ausgangsbescheid abändernden Widerspruchsbescheid anzufechten (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001 - 8 B 258.00 - juris Rn. 4; Urteil vom 29. Mai 2002 - 8 C 15.01 - juris Rn. 16).

    Dem entsprechend besteht eine Klagebefugnis einer als Erstbehörde tätig gewordenen Gemeinde etwa dann, wenn der Widerspruchsbescheid (auch) unmittelbar in Rechte der Gemeinde eingreift oder wenn durch einen Bescheid nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG eine unmittelbare Verpflichtung der Gemeinde begründet wird, einem Dritten aus dem kommunalen Haushalt Aufwendungen zu erstatten; denn insoweit ist die zum Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden (Art. 28 Abs. 2 GG) gehörende Finanzhoheit betroffen (BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2001, a.a.O.; Urteil vom 29. Mai 2002, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2004 - 9 A 3255/03

    Klagebefugnis der Gemeinde gegen Widerspruchsbescheid

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Gestützt auf diese Rechtsprechung hat das OVG NW (Beschluss vom 30. Juli 2004 - 9 A 3255/03 - juris Rn. 8; vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 18. April 2007 - 1 A 97/05 - juris Rn. 14) angenommen, auf einen eingriffsgeschützten Anspruch könnten sich auch die kommunalen Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörden berufen.

    Wird aber die Finanzhoheit der Gebietskörperschaft nur mittelbar betroffen, kommt eine Klagebefugnis nur dann in Betracht, wenn die den kommunalen Selbstverwaltungsträger entstehenden finanziellen Folgelasten ein nicht mehr zu bewältigendes Maß erreichen (vgl. BVerwG Beschluss vom 30. Juli 2004, a.a.O., Rn 8).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17

    Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung -

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Die Erhebung von Kosten nach dieser Vorschrift setzt eine rechtmäßige unmittelbare Ausführung gemäß § 9 Abs. 1 SOG LSA voraus (Beschluss des Senats vom 25. Juli 2019 - 2 L 44/17 - juris Rn. 32).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2007 - 12 A 4171/06

    Anforderungen an das Vorliegen einer Klagebefugnis zur Erhebung einer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Deshalb reicht die nach § 73 Abs. 3 Satz 3 VwGO mit dem Widerspruchsbescheid zu treffende Kostenlastentscheidung nicht aus, um eine Betroffenheit der Finanzhoheit annehmen zu können; im Gegensatz zur Kostenfestsetzung nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwVfG regelt § 73 VwGO mit seinem Abs. 3 Satz 3 nur die Kostenentscheidung dem Grunde nach und begründet deshalb keine unmittelbare Zahlungsverpflichtung (OVG NW, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 12 A 4171/06 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 30.07.2004 - 5 B 68.04

    Annahme einer Klagebefugnis bei mittelbarer Auswirkung einer aufsichtlichen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Eine Klagebefugnis aus der kommunalen Finanzhoheit kommt nur dann in Betracht, wenn von dem Verwaltungsakt gegenüber der Gemeinde unmittelbare Rechtswirkungen ausgehen können (BVerwG, Beschluss vom 30. Juli 2004 - 5 B 68.04 - juris Rn. 7).
  • VG Dessau, 18.04.2007 - 1 A 97/05
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Gestützt auf diese Rechtsprechung hat das OVG NW (Beschluss vom 30. Juli 2004 - 9 A 3255/03 - juris Rn. 8; vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 18. April 2007 - 1 A 97/05 - juris Rn. 14) angenommen, auf einen eingriffsgeschützten Anspruch könnten sich auch die kommunalen Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörden berufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2005 - 5 S 2421/03

    Straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis für Infostand und Gebührenerhebung dafür

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Die etwaige Herabsetzung oder vollständige Aufhebung einer Gebührenforderung bedeutet für die Gemeinde einen unmittelbaren Einnahmeausfall und berührt damit unmittelbar ihre Finanzhoheit (Abgabenhoheit) als Bestandteil des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 GG (so auch VGH BW, Urteil vom 11. März 2005 - 5 S 2421/03 - juris Rn. 38).
  • BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01

    Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 22.01.2020 - 2 L 146/18
    Diese Grundsätze gelten auch für Gemeindeverbände, zu denen auch die Landkreise gehören (BVerfG, Beschluss vom 9. März 2007 - 2 BvR 2215/01 - juris Rn. 19).
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